Schulen

St. Ursula Wien - Gymnasium & ORG

St. Ursula Wien

Kreative Wahlpflichtfächer

Bildnerische Erziehung

Instrumentalunterricht

 

Voraussetzung für das Zustandekommen jedes Wahlpflichtfachkurses ist das Erreichen der MindestteilnehmerInnenzahl.

Alle Wahlpflichtfächer sind im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung maturabel.

Bildnerische Erziehung

Hier steht die Förderung der kreativen Potentiale unserer Schülerinnen und Schüler im Vordergrund. Der kreativ-bildnerische und visuell-kommunikative Bereich werden durch praktische künstlerische Arbeiten, Durchführung verschiedener Projekte und Kunstbetrachtung angesprochen.

Das ergänzende Wahlpflichtfach „Bildnerische Erziehung“ wird für jene Schülerinnen und Schüler angeboten, die in der 7. und 8. Klasse diesen Unterricht nicht als Pflichtfach besuchen (dies betrifft alle, die in den letzten beiden Klassen Musik gewählt bzw. diejenigen des Instrumentalzweigs). Für Schülerinnen und Schüler mit Pflichtunterricht BE ist es zusätzlich als vertiefendes Wahlpflichtfach wählbar. Voraussetzung ist (wie bei jedem Wahlpflichtfach) die erforderliche Anzahl von Anmeldungen.

Musikerziehung

Das künstlerische Potenzial unserer Schülerinnen und Schülern wird durch eine differenzierte Auseinandersetzung mit vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen in Praxis und Theorie gefördert. Je nach Interesse werden verschiedene Projekte durchgeführt und durch Exkursionen ergänzt.

Das ergänzende Wahlpflichtfach „Musikerziehung“ wird für jene Schülerinnen und Schüler angeboten, die in der 7. und 8. Klasse diesen Unterricht nicht als Pflichtfach besuchen (dies betrifft alle, die in den letzten beiden Klassen Musik gewählt bzw. diejenigen des Instrumentalzweigs). Für Schülerinnen und Schüler mit Pflichtunterricht Musik ist es zusätzlich als vertiefendes Wahlpflichtfach wählbar. Voraussetzung ist (wie bei jedem Wahlpflichtfach) die erforderliche Anzahl von Anmeldungen.

Fotos werden noch ergänzt

Instrumentalunterricht

Schülerinnen und Schüler des ORG-Instrumentalzweigs können ein zusätzliches Instrument als Wahlpflichtfach belegen (siehe >Instrumentalunterricht). (Notiz für LawVision: unter „Gym+ORG – Unsere Schule – Schulformern – ORG instrumental)

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